Datenschutz

Bei 2P handelt es sich um eine zulässige Datenerhebung, die für die individuelle Förderung und den weiteren Bildungsweg sowie die Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit an der Schule von besonderer Bedeutung ist. Insofern ist laut Art. 6 Abs. 1 lit. e EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 98 Abs.1 und 100 Abs. 3 Hamburgisches Schulgesetz keine Einwilligung der betroffenen Schülerinnen, Schüler und ihrer Eltern bzw. Sorgeberechtigten nötig. Es wird allerdings empfohlen, die Eltern bzw. Sorgeberechtigten über die Durchführung des Verfahrens zu informieren. Informationen zum Verfahren allgemein sowie 2P-Informationsschreiben in verschiedenen Sprachen finden sich auf der 2P-Info-Website der Schulbehörde https://www.hamburg.de/2p.

Die zum Zwecke der Durchführung erhobenen Daten werden gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO in einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung geregelt. Das Verfahren ist mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten abgestimmt und im Verfahrensverzeichnis eingetragen. Weitere Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.